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Warenkorb 3

Verfasst: Di 31. Okt 2023, 17:49
von inauendani
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Re: Warenkorb 3

Verfasst: Do 2. Nov 2023, 16:13
von inauendani
Im Hinblick auf die Lehrabschlussprüfung wurde vom Kernteam der Prüfungsleitung entschieden, dass der im Warenkorb enthaltene gelagerte Rindshuftdeckel nicht in roher Form serviert werden darf. Diese Entscheidung gründet auf den Bestimmungen des Lebensmittelgesetzes (LMG) sowie der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV), welche die Sicherheit und Qualität von Lebensmitteln in der Schweiz regeln.

Konkret fordern die Vorschriften gemäss Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) eine strikte Handhabung von Fleisch, das zum Rohverzehr bestimmt ist. Da gelagertes Fleisch erhöhte Risiken für mikrobielle Kontaminationen aufweist, ist es gemäss den Richtlinien nicht für den Rohverzehr geeignet. Um die Gesundheit der Konsumenten zu schützen und das Wachstum von Mikroorganismen zu verhindern, muss Fleisch, das einer Lagerung unterzogen wurde, entsprechend genügend gegart werden.

Re: Warenkorb 3

Verfasst: Do 11. Jan 2024, 15:38
von colindamon
Guten tag,
Zählen Hülsenfrüchte als Stärkebeilage beim Fischgericht?
Freundliche Grüsse Colin Wildhaber

Re: Warenkorb 3

Verfasst: Do 11. Jan 2024, 18:28
von Remo Frosio
Guten tag,
Zählen Hülsenfrüchte als Stärkebeilage beim Fischgericht?
Freundliche Grüsse Colin Wildhaber

Guten Abend Colin

Wenn du Hülsenfrüchte in dein Fischgericht integrierst, gelten diese als köstliche Beilage mit stärkehaltiger Note. Ich wünsche dir einen schönen Abend und weiterhin viel Freude beim erarbeiten deiner Warenkörbe.

Mit freundlichen Grüssen
Remo Frosio