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Moderator: Remo Frosio

Remo Frosio
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Re: Warenkorb 4

Beitrag von Remo Frosio »

von Mirab.Gebremeskel » Do 29. Jan 2026, 19:16

Guten Abend
Kann ich das Trockenfleisch (Pflicht-Lebensmittel) als Einlage für meine Hülsensuppe verwenden, oder würde das als Garnitur zählen?

Guten Tag Mirab
Da es sich um ein Pflicht-Lebensmittel handelt, darf dieses nicht ausschliesslich als Einlage verwendet werden. Das Produkt muss zusätzlich veredelt werden.

Möglich ist beispielsweise, das Pflicht-Lebensmittel in eine Masse einzuarbeiten und in einem Teig zu verschliessen. Alternativ kann es mit einem weiteren Lebensmittel (z. B. Pilze oder Gemüse, fein gewürfelt) zu einer tatarähnlichen Zubereitung verarbeitet werden. Diese wird anschliessend präzise in einem Suppenteller oder einer Tasse angerichtet und somit in den Mittelpunkt gebracht.

In diesem Fall gilt das Pflicht-Lebensmittel als korrekt eingesetzte Einlage.

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