von Niki » Di 13. Jan 2026, 22:37
Darf man bei den Pflichtgerichten einen Ersatz nehmen anstelle für alkoholische Getränke? Und darf man beim Experten um ein Rezept ohne Schweinefelisch bitten, da ich es aus religiösen gründe nicht abschmecken könnte?
Guten Tag Niki
Bei den Pflichtgerichten dürfen Sie einen Ersatz für alkoholische Getränke verwenden. Bitte vermerken Sie dies jedoch zwingend beim jeweiligen Experten.
Bezüglich Schweinefleisch können wir teilweise Rücksicht nehmen.
Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, beim Prüfungsobmann Max Gsell einen schriftlichen Antrag zu stellen.
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Moderator: Remo Frosio