Warenkorb 2

Moderator: Remo Frosio

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inauendani
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Warenkorb 2

Beitrag von inauendani »

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inauendani
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Re: Warenkorb 2

Beitrag von inauendani »

Im Hinblick auf die Lehrabschlussprüfung wurde vom Kernteam der Prüfungsleitung entschieden, dass der im Warenkorb enthaltene gelagerte Rindshuftdeckel nicht in roher Form serviert werden darf. Diese Entscheidung gründet auf den Bestimmungen des Lebensmittelgesetzes (LMG) sowie der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV), welche die Sicherheit und Qualität von Lebensmitteln in der Schweiz regeln.

Konkret fordern die Vorschriften gemäss Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) eine strikte Handhabung von Fleisch, das zum Rohverzehr bestimmt ist. Da gelagertes Fleisch erhöhte Risiken für mikrobielle Kontaminationen aufweist, ist es gemäss den Richtlinien nicht für den Rohverzehr geeignet. Um die Gesundheit der Konsumenten zu schützen und das Wachstum von Mikroorganismen zu verhindern, muss Fleisch, das einer Lagerung unterzogen wurde, entsprechend genügend gegart werden.

jonathanleisebach
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Registriert: Mi 20. Dez 2023, 13:34

Re: Warenkorb 2

Beitrag von jonathanleisebach »

darf das lachsfilet zu einem lachstatar verarbeitet werden oder muss es als ganzes serviert werden?

Remo Frosio
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Re: Warenkorb 2

Beitrag von Remo Frosio »

on jonathanleisebach » Mi 20. Dez 2023, 13:36

darf das lachsfilet zu einem lachstatar verarbeitet werden oder muss es als ganzes serviert werden?

Guten Tag Jonathan

Natürlich dürfen Sie das Lachsfilet zu einem Lachstatar oder zu einer Farce verarbeiten, es gibt keine feste Regel, die besagt, dass es ausschliesslich als ganzes serviert werden muss. Die Zubereitung und Präsentation von Lachs sind vielfältig und hängen oft von persönlichen Vorlieben sowie von den Anforderungen des Gerichts ab.
Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Spass bei der Aufarbeitung der Warenkörbe und natürlich einen guten Rutsch ins 2024.

Mit freundlichen Grüssen

Remo Frosio

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