Ich habe aufgrund des Covid-19 meine Fischgänge bei WK 1 + 4 nicht kochen können. Muss ich diese nur für die Fotos für die Avorblätter nochmals kochen, oder ist das nichtmehr nötig, da der Fischgang nurnoch mündlich besprochen wird?
Mit freundlichen Grüßen
Aaron
Allgemeine Fragen
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Re: Allgemeine Fragen
An Aron
sie müssen die Fischgericht nicht nochmals kochen.
Für die Prüfung benötigen Sie jedoch die Planung auf den AVOR Blättern und eine Skizze des Gerichtes.
Freundliche Grüsse
M. Buser
sie müssen die Fischgericht nicht nochmals kochen.
Für die Prüfung benötigen Sie jedoch die Planung auf den AVOR Blättern und eine Skizze des Gerichtes.
Freundliche Grüsse
M. Buser